Brandschutztüren/-Tore auch Feuerschutztüren/Tore genannt, sind Barrieren für Feuer und Rauch und müssen immer selbstschließend sein. Sie dürfen nicht mit Keilen oder ähnlichem offen gehalten werden. Wenn sie offen stehen, müssen sie ohne Wirkung von außen wieder zufallen.
Brandschutztüren sind in Deutschland in den Feuerwiderstandsklassen T30, T60, T90, T120 und T180 unterteilt. Das „T“ steht für „Tür“ und die Zahlen geben Auskunft über die Dauer in Minuten, die die Tür im Brandfall mindestens standhält. Neben dem Schutz vor Feuer können Brandschutztüren je nach Bedarf auch rauchdicht, einbruchhemmend und/oder schalldicht sein.
Die regelmäßig alle 12 Monate vorgeschriebene Prüfung Ihrer Brandschutztüren und -tore übernimmt HSF gerne für Sie, damit im Notfall alles einwandfrei schließt. Die sicherheitstechnische Prüfung schließt die Überprüfung des Vorhandenseins einer vollständigen technischen Dokumentation und der Betriebsanleitung ein.